Nach dem Einstellen Ihres Inserates erhalten Sie per SMS, Kontakt-Formular oder E-Mail Nachricht einer Vermittlungsfirma, meist mit Sitz im Ausland, mit der Bitte um Kontaktaufnahme
Angebot einer vermeintlichen Vermittlung
- Ihnen wird die Vermittlung eines Kaufinteressenten angeboten – bei erfolgreichem Fahrzeugverkauf sollen Sie pauschal oder abhängig von der Höhe des Verkaufspreises eine Vermittlungsgebühr an die Firma zahlen. Die Rechnung erfolgt dabei jedoch, bevor Sie das Auto tatsächlich verkauft haben
Was ist zu tun:
Lassen Sie sich nicht auf das Vermittlungsangebot ein und unterlassen Sie die Kontaktaufnahme. Falls Sie unsicher sind, melden Sie sich per Kontaktformular oder telefonisch bei Ihrer Online-Fahrzeugbörse bzw. bei Ihrem Automobilclub und erkundigen Sie sich, ob der Anbieter dort bekannt ist und das Angebot als seriös gilt. Zahlen Sie keine Rechnungen oder Mahnungen, wenn eine Vermittlung noch nicht erfolgt ist.
Vertrag für vermeintliche Vermittlung erhalten
- Sie erhalten einen Vertrag, dessen Gegenstand nicht die erfolgreiche Vermittlung ist, sondern lediglich die Aufnahme in eine Datenbank
Was ist zu tun:
Unterschreiben Sie keinen Vertrag, in dem eine Gebühr unabhängig von einer erfolgten Vermittlung fällig wird. Prüfen Sie genau die AGB des Anbieters. Lassen Sie sich im Zweifel nicht auf das Vermittlungsangebot ein und unterlassen Sie die Kontaktaufnahme bzw. das Zurücksenden des Vertrages. Falls Sie unsicher sind, melden Sie sich per Kontaktformular oder telefonisch bei Ihrer Online-Fahrzeugbörse bzw. bei Ihrem Automobilclub und erkundigen Sie sich, ob der Anbieter dort bekannt ist und das Angebot als seriös gilt. Zahlen Sie ohne die Vertragsunterzeichnung keine Rechnungen oder Mahnungen, wenn eine Vermittlung noch nicht erfolgt ist.
Forderung von Bankdaten und Testbeträgen bzw. eines Codes
- Nach dem Einstellen Ihres Inserates erhalten Sie von einem Kaufinteressenten, meist aus dem Ausland, die Nachricht, dass er ihr Fahrzeug kaufen möchte. Ein Überprüfungsverfahren seiner Bank erfordere jedoch angeblich, dass Ihnen vor Überweisung des Gesamtbetrages zunächst zwei unterschiedliche Cent-Beträge überwiesen werden, deren Höhe – bzw. dessen beigefügter Code – Sie im Anschluss dem Käufer mitteilen sollen.
Was ist zu tun:
Gehen Sie auf keinen Fall auf diese Forderung ein und teilen Sie diesem Kaufinteressenten weder Ihre Kontodaten noch die Höhe der beiden Cent-Beträge oder einen übermittelten Code mit!
- Kontonummer / Testbeträge / Code bereits weitergegeben?
Was ist zu tun:
Eröffnen Sie sofort ein PayPal-Konto (im Falle der 2 Testbeträge) bzw. ein Click-and-buy-Konto (im Falle des Codes) und verknüpfen Sie Ihr Bankkonto mit eben diesem Bezahldienst-Konto. Ein Bankkonto kann nämlich nicht für mehrere Konten eines Bezahldienstes verwendet werden. Sollte eine Verknüpfung bereits nicht mehr möglich sein, weil Ihr Bankkonto bereits mit einem anderen Bezahldienst-Konto verknüpft wurde, melden Sie sich umgehend bei dem Bezahldienst und lassen Sie Ihr Bankkonto für die Lastschrift sperren.
- Geld bereits vom Bankkonto abgebucht?
Siehe: Erste Hilfe – Geld abgebucht
Notarkosten für Kaufvertrag werden vor Übergabe und Bezahlung fällig
- Ein Kaufinteressent, meist aus dem Ausland, möchte ihr Fahrzeug kaufen und dafür einen Sachverständigen schicken. Dieser soll das Fahrzeug nach Begutachtung in bar bezahlen. Der Kaufvertrag benötigt eine notarielle Beglaubigung. Die Kosten für den Notar müssen vor dem Übergabe-Termin entrichtet werden und sollen beim Kauf zurückerstattet werden.
Was ist zu tun:
Gehen Sie nie in Vorleistung und zahlen Sie keine Notargebühren bevor Sie das Fahrzeug übergeben und den Kaufpreis erhalten, auch wenn Ihnen eine spätere Rückerstattung versprochen wird. Falls Sie unsicher sind, melden Sie sich per Kontaktformular oder telefonisch bei Ihrer Online-Fahrzeugbörse bzw. bei Ihrem Automobilclub und erkundigen Sie sich, ob der Anbieter dort bekannt ist und das Angebot als seriös gilt.
- Geld bereits überwiesen?
Siehe: Erste Hilfe – Geld bezahlt
Drohung auf Schadenersatzklage
- Sie sind im Kontakt mit einem Käufer, der darauf besteht, das Fahrzeug kaufen zu wollen und mit einer Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen droht.
Was ist zu tun:
- Lassen Sie sich nicht auf die Einschüchterungen ein!
- Verkaufen Sie ihr Fahrzeug nicht, wenn Sie nicht von dem Handel überzeugt sind.
- Bewahren Sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Käufer in Ihrem E-Mail-Programm und zusätzlich in ausgedruckter Form auf.
- Als Automobilclub-Mitglied können Sie meist kostenfrei deren Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Dort erhalten Sie wertvolle Tipps, wie weiter zu verfahren ist.















